Anhörungsbogen

So helfen wir Ihnen

Fahreridentität, Messfehler und kurze Verjährung sind die juristischen Ansätze für eine erfolgreiche Abwehr einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
Weder bei Beantwortung des Anhörungsbogens noch in der polizeilichen Vernehmung sollten Sie daher Angaben zu der Ihnen zur Last gelegten Verkehrsordnungswidrigkeit machen oder einräumen, dass Sie selbst die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben. Nehmen Sie Ihre Schweigepflicht wahr!

Aber Achtung!
Sind Fahrer und Halter des KfZ nicht identisch und erfolgt die Zustellung des Anhörungsbogens an den Halter des Fahrzeugs, so tritt im Verhältnis zum tatsächlichen Fahrer keine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung ein.