Nahezu 1/3 aller Bußgeldbescheide die aus einer Radarfalle oder Blitzer resultieren anfechtbar. Denn durch Messfehler und mangelnde Sorgfalt im Umgang sind viele der so gewonnenen Daten fehlerhaft wie der NDR in einem Beitrag feststellte.
Können Messfehler nachgewiesen werden, beispielsweise durch Aufstellung oder Bedienung des Messgerätes, führt dies zur Unwirksamkeit des Messergebnisses und somit zur Einstellung des Bußgeldverfahrens. Unser Augenmerk liegt auf fehlerhaft zustande gekommenen Messergebnissen sowie dem unsachgemäßen Umgang mit den vorliegenden Beweismitteln.