Geschwindigkeitsverstoß

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen für Sie die Entscheidung der Bußgeldbehörde auf ihre Richtigkeit. Bei den Geschwindigkeitsmessungen kommt es immer wieder zu Fehlern. Ob solche vorliegen, können Sie als Betroffener nicht nachprüfen, da Akteneinsicht nur einem Rechtsanwalt gewährt wird.

Doch nur durch Akteneinsicht kann man Fehler der Behörde – z.B. einen ungültigen Eichschein des Messgerätes, einen Fehler bei der Ausführung der Messung, eine ungenügende Fotodokumentation oder einen Berechnungsfehler bei der Geschwindigkeitsüberschreitung – feststellen. Wir prüfen für Sie die Akten mit sachverständiger Hilfe und legen, wenn ein solcher Fehler vorliegt, für Sie Widerspruch ein.
Oftmals halten Behörden die bei Verkehrsverstößen kurzen Verjährungszeiten nicht ein. Dann aber ist eine Bestrafung unwirksam. Wir prüfen für Sie die Verjährungszeiten und legen für Sie Widerspruch ein.