Adresse
Ständehausstr. 1
30159 Hannover
Bitte schicken Sie uns unbedingt eine Kopie Ihres Bußgeldbescheid bzw. Ihres Anhörungsbogens. Wir benötigen eine Vertretungsvollmacht mit Ihrer Unterschrift.
Wichtig:
Wir brauchen die Vertretungsvollmacht im Original mit Ihrer Unterschrift. Ohne die Vertretungsvollmacht können wir gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht für Sie tätig werden. Eine Vorlage der Vollmacht senden wir Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht und senden Sie sie per Post oder Fax an uns zurück.
Sollten Sie Rechtsschutz versichert sein, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten und den Namen und die Adresse der Versicherung sowie Ihre Versicherungsnummer an.
Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Prüfung von Bußgeldbescheiden und sind darauf spezialisiert, Fehler in den Bescheiden zu entdecken. Wir prüfen für Sie die Entscheidung der Bußgeldbehörde sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Häufig liegen Dokumentations- oder Formfehler vor. Diese können zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Bei Geschwindigkeitsmessungen z.B. kommt es immer wieder zu Fehlern.
Ob aber Fehler vorliegen, können Sie als Betroffener nicht nachprüfen, da Akteneinsicht nur einem Rechtsanwalt gewährt wird. Doch nur durch Akteneinsicht kann man Fehler der Behörde wie z.B. einen ungültigen Eichschein des Messgerätes, einen Fehler bei der Ausführung der Messung, eine ungenügende Fotodokumentation oder einen Berechnungsfehler bei der Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen. Auch andere Fehler der Behörde können zur Einstellung des Verfahrens führen. Wir legen für Sie Einspruch ein und prüfen, ob Fehler vorliegen.
Bitte schicken Sie uns unbedingt eine Kopie Ihres Bußgeldbescheid bzw. Ihres Anhörungsbogens. Wir benötigen eine Vertretungsvollmacht mit Ihrer Unterschrift.
Wichtig:
Wir brauchen die Vertretungsvollmacht im Original mit Ihrer Unterschrift. Ohne die Vertretungsvollmacht können wir gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht für Sie tätig werden. Eine Vorlage der Vollmacht senden wir Ihnen zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zu. Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht und senden Sie sie per Post oder Fax an uns zurück.
Sollten Sie Rechtsschutz versichert sein, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten und den Namen und die Adresse der Versicherung sowie Ihre Versicherungsnummer an.
Wir haben jahrelange Erfahrung bei der Prüfung von Bußgeldbescheiden und sind darauf spezialisiert, Fehler in den Bescheiden zu entdecken. Wir prüfen für Sie die Entscheidung der Bußgeldbehörde sorgfältig auf ihre Richtigkeit. Häufig liegen Dokumentations- oder Formfehler vor. Diese können zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Bei Geschwindigkeitsmessungen z.B. kommt es immer wieder zu Fehlern.
Ob aber Fehler vorliegen, können Sie als Betroffener nicht nachprüfen, da Akteneinsicht nur einem Rechtsanwalt gewährt wird. Doch nur durch Akteneinsicht kann man Fehler der Behörde wie z.B. einen ungültigen Eichschein des Messgerätes, einen Fehler bei der Ausführung der Messung, eine ungenügende Fotodokumentation oder einen Berechnungsfehler bei der Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen. Auch andere Fehler der Behörde können zur Einstellung des Verfahrens führen. Wir legen für Sie Einspruch ein und prüfen, ob Fehler vorliegen.
Für die Bearbeitung ihres Falles brauchen wir Zeit. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Ihre Unterlagen möglichst schnell zukommen lassen. Deshalb können wir nur Bußgeldbescheide bearbeiten, bei denen eine Einspruchsfrist von mindestens noch 2 Tagen besteht. Bitte senden Sie uns in solchen Fällen ihre Unterlagen vorab per Fax zu. Die Fristen im Anhörungsbogen sind für unsere Bearbeitung hingegen unerheblich.
Leiten Sie die erhaltene Post umgehend an uns weiter. Wir werden, falls es erforderlichen sein sollte, umgehend für Sie tätig. Sobald Sie uns beauftragen legen wir für Sie Einspruch ein, so dass Sie sich wegen möglicher Fristen keine Sorgen zu machen brauchen.
Auch das ist kein Problem.
Wir legen zur Sicherheit noch einen Einspruch ein. Der weitere Schriftverkehr läuft dann ausschließlich über uns. Sie haben durch den selbst eingelegten Einspruch keine Nachteile.
Als Firma sollten Sie, um Fahrtenbuchauflagen zu vermeiden, der Bußgeldstelle Auskunft über den möglichen Fahrer geben.
Hierbei müssen Sie diesen aber nicht direkt benennen. Es genügt anzugeben, wer gefahren sein könnte.
Sollte einer Ihrer Fahrer dann persönlich angeschrieben werden, kann er sich bei uns melden. Wir werden ihm kompetent weiterhelfen.
Ständehausstr. 1
30159 Hannover
Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Ihnen helfen können. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern! Sollte es trotzdem einmal etwas länger dauern, so bitten wir um Ihr Verständnis. Sie können uns online über das Formular, telefonisch oder auf postalischem Weg erreichen.