Rotlichverstoß

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen für Sie die Entscheidung der Bußgeldbehörde auf ihre Richtigkeit. Bei den Ampelüberwachungsanlagen – also den Rotlicht-Blitzern – kommt es wie bei den Radarfallen – immer wieder zu Fehlern. Ob solche vorliegen, können Sie als Betroffener nicht nachprüfen, da Akteneinsicht nur einem Rechtsanwalt gewährt wird. Doch nur durch Akteneinsicht kann man Fehler der Behörde – z.B. einen ungültigen Eichschein des Überwachungsgerätes oder eine ungenügende Fotodokumentation – feststellen.

Die Radarfallen der neueren Generationen speichern die Bilder digital, so dass auch bei dem Transport der Daten Fehler auftreten können und die Datenintrigrität nicht durch die Behörde gewährleistet werden kann. Wir prüfen für Sie die Akten und legen, wenn ein solcher Fehler vorliegt, für Sie Rechtsmittel ein.
Oftmals halten Behörden die bei Verkehrsverstößen kurzen Verjährungszeiten nicht ein. Dann aber ist eine Bestrafung unwirksam. Wir prüfen für Sie die Verjährungszeiten und legen für Sie gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein.